Bei der Sanierung von Mastfüßen einer Überland-Stromleitung kommt es im Eingriffsbereich zu Konfliktpotential mit Amphibien und Reptilien. Um sicher zu stellen, dass hier das Tötungsverbot von geschützten Tieren nach §44 (1) BNatSchG nicht zum Tragen kommt, wird prophylaktisch unser Reptilien- und Amphibienzaun um die geplante Baustelle aufgestellt.
Ähnliche Projekte
Kreuzkröten-Ersatzlebensraum
Amphibien / Biotop-Pflege
Instandsetzung Lärmschutzwand Mannheim
Reptilien
Herstellung von Überwinterungs- und Fortpflanzungshabitaten für Eidechsen